Unzufriedene Parteien wehren sich...

"Anhörung" durch die Expertenkommission

Die kantonale Expertenkommission für Meliorationen hat am 11. und 18. April 2008 mit den Beschwerdeführern/innen, die sich vorgängig mit ihren Anliegen an den Regierungsrat gewendet haben, Vermittlungsverhandlungen durchgeführt.
Diejenigen, die an diesen Gesprächen dabei waren, wissen nur allzu gut, dass dabei die persönlichen Einsprüche kaum Gehör gefunden haben bzw. darauf erst gar nicht ernsthaft eingegangen wurde. Persönlich musste ich feststellen, dass die Gesprächsvorbereitung und die Dossierkenntnis seitens der Kommission äusserst bescheiden war.

Alles in Allem hatte man das Gefühl, dass der Beschluss über das jeweilige Anliegen bereits feststand und es sich bei dieser Anhörung somit lediglich noch um eine „pro forma Übung“ handelte, um den Schein der Rechtmässigkeit zu wahren.

Entscheid des Regierungsrates

Gestützt auf die Protokolle der Expertenkommission hat der Regeierungsrat in der Folge über die einzelnen Beschwerden entschieden und seine Verfügungen am 17. Juni 2008 den Beschwerdeführern/innen in globo mitgeteilt.
Im Protokoll wird festgehalten, dass viele Parteien eine Wiederzuteilung am selben Ort wünschen und Vorbehalte gegen die mit der Melioration verbundenen Kosten haben. Ausserdem bezogen sich viele Beschwerden auf Parzellen, welche an die Bauzone angrenzen bzw. in der Nähe der Bauzone liegen. Dass ein Eigentümer nicht bereit ist, auf eine Parzelle in solcher Lage zu verzichten, versteht sich wohl von selbst.

Mit wiederholtem Hinweis auf das „überwiegende öffentliche Interesse“ bzw. darauf, dass „auf reine Spekulationen keinerlei Rücksicht“ genommen wird, wurden von den 36 Beschwerden deren knapp 30 vom Regierungsrat abgewiesen.

Verfahren vor dem Kantonsgericht

Gegen diesen Rückweisungsbeschluss konnten die Parteien innert 10 Tagen (!) bei Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht schriftlich und begründet Beschwerde einreichen. Trotz der hohen Kostenpauschale haben nicht wenige Parteien beschlossen, den Rechtsweg einzuschlagen.

Zurzeit wartet man die Entscheide des Gerichts ab in der Hoffnung, dass die Einwände der Betroffenen ernster genommen werden, als dies bislang der Fall war. Ein Augenschein vor Ort mit nachfolgender Verhandlung in der Sache ist auf den 10. Dezember 2008 terminiert. Der Urteilsspruch ist für den 17. Dezember vorgesehen.

Kontaktaufnahme mit Gleichbetroffenen

Zwar verfolgt jede Partei in diesem (Gerichts)Verfahren ihre berechtigten Eigeninteressen selbständig. Dennoch besteht mit Blick auf das absehbare Meliorationsverfahren vielleicht das Bedürfnis, sich mit Gleichbetroffenen auszutauschen.

Aus diesem Grund habe ich Anfang Juli all jene Parteien persönlich angeschrieben, die vom Regierungsrat einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Einzelne Reaktionen auf mein Anschreiben konnte ich Ende August den mir bekannten Betroffenen mitteilen. Darüber hinaus habe ich zu einem ersten Treffen eingeladen.

Selbstverständlich wäre es sehr zu begrüssen, wenn sich noch weitere betroffene Grundeigentümer melden und sich diesem Meinungsaustausch anschliessen würden. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.