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Faire Gesamtmelioration Brislach als Ziel

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Einleitende Gedanken

Generell liest man bezüglich Zweck und Ziel einer „Modernen Melioration“ in den entsprechenden Infobroschüren: „Es müssen die Interessen von Landwirtschaft, Raumplanung sowie Natur-, Landschafts- und Umweltschutz berücksichtigt werden.“ Mit keinem Wort wird hingegen wird auf die Interessen und Anliegen der vielen Privateigentümer eingegangen, welche gerade in „alten Bauerngemeinden“ wie Brislach noch Landwirtschaftsland besitzen.

Nicht verwunderlich also, dass mit Blick auf die bevorstehende „Gesamtmelioration Brislach“ seitens vieler Betroffener hinsichtlich der Verfahrensabläufe, der Verfahrensbestimmungen, der finanziellen Konsequenzen und nicht zuletzt der Auswirkungen auf das Grundeigentum ein grosses Informationsbedürfnis besteht.

Dürftige Informationsbasis

Die beste Informationsquelle ist meines Erachtens der Antrag zu Händen des Landrats Baselland betreffend des „Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Brislach [116 KB] “ vom 8.11.2005, der sich sehr ausführlich zur Kostenfrage äussert.

Und trotzdem, die wenigen Informationsanlässe, welche die Gemeinde und der Kanton zum Thema anboten, liessen bei weitem mehr Fragen offen, als dass sie Antworten geben konnten. So sind beispielsweise die Gesamtkosten, die auf eine Partei zukommen, derzeit nur vage umschrieben und unterliegen über die diversen Verfahrensabschnitte erwiesenermassen zahlreichen Unbekannten.
Viel einschneidender als die Kostenfrage ist jedoch die Tatsache, dass die Verfahrensbestimmungen vorsehen, einer Partei in einem ersten Schritt ihr bisheriges Grundeigentum „wegzunehmen“, um ihr sodann wieder neues Grundeigentum (bestenfalls) in gleicher Grösse zuzuweisen. Dass es sich dabei um die bisherige Parzelle, an gleicher Lage und Besonderheit handeln wird, ist in den meisten Fällen sehr unwahrscheinlich.

Viele Betroffene, mit denen ich bislang reden konnte, sind sich dieser einschneidenden Konsequenz gar nicht bewusst bzw. entsetzt, wenn sie von dieser drohenden „Enteignung“ erfahren. Darüber hinaus gibt es auch sonst zahlreiche Stimmen, die aus diversen Gründen dem Vorhaben sehr kritisch, wenn nicht gar ablehnend gegenüber stehen.

Um als betroffener Grundeigentümer angesichts dieser gravierenden Auswirkungen nicht unter die berühmt berüchtigten „Räder“ zu kommen, kann also nur gelten:

informieren...

In Anbetracht der sehr dürftigen Informationslage habe ich mich dazu entschlossen, eine Pattform einzurichten, von der die Betroffenen die einschlägigen Unterlagen zum Thema abrufen können.
Anhand der „Statuten der Meliorationsgenossenschaft Wahlen“ beispielsweise kann man sich in etwa ein Bild davon machen, was bei der „Gesamtmelioration Brislach“ auf einen Betroffenen zukommt.

...koordinieren...

Darüber hinaus besteht die Idee, gleichgerichtete Interessen kritischer Betroffener zu koordinieren, um so das Meliorationsverfahren nötigenfalls zu beeinflussen.
Inwieweit daraus eine echte und schlagkräftige „Interessengemeinschaft“ entstehen wird, ist derzeit noch ungewiss. Erste ermunternde Aufforderungen in diese Richtung sind jedoch vorhanden.

...und organisieren

Wenn Sie ein solches Vorgehen befürworten und sich diesem Vorhaben als Partei anschliessen möchten, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt (076/310'37'11) auf.